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Arbeitsbedingungen von Frauen, Jugendlichen und Arbeitnehmern, die sich um Kinder unter drei Jahren kümmern

Frauen dürfen mit solchen Arbeiten nicht beschäftigt werden, die für sie körperlich unangemessen sind, oder ihren Organismus beschädigen, besonders mit den Arbeiten, die ihre Mutterschaft bedrohen. Eine schwangere Frau, Mutter bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt und stillende Frau dürfen auch mit keinen Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Schwangerschaft laut einem ärztlichen Gutachten aus gesundheitlichen Gründen bedrohen, die in ihrer Person beruhen. Wenn eine schwangere Frau (bzw. Mutter bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt und eine stillende Frau) die Arbeit durchführt, die den schwangeren Frauen untersagt ist, oder die ihre Schwangerschaft laut einem ärztlichen Arztgutachten bedroht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine vorübergehende Anpassung der Arbeitsbedingungen durchzuführen. Wenn es nicht möglich ist, wird der Arbeitgeber der Frau vorübergehend solche Arbeit zuteilen, die für sie geeignet ist, und bei der sie den gleichen Verdienst wie bei der bisherigen Arbeit im Rahmen des Arbeitsvertrags erreichen kann. Oder wenn dies nicht möglich ist, wird er ihr nach gegenseitiger Vereinbarung auch eine andere Arbeit zuteilen. Wenn die schwangere Frau an keinen Arbeitsplatz mit Tagesarbeit versetzt oder ihr keine andere geeignete Arbeit zugeteilt werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet ihr arbeitsfreien Tag mit Lohnersatz zu gewähren.

Wenn eine schwangere Frau und eine Frau oder ein Mann, die sich ständig um Kind unter 15 Jahren kümmern, kürzere Arbeitszeit oder eine andere geeignete Anpassung der festgelegten Wochenarbeitszeit fordern, ist der Arbeitgeber verpflichtet ihrem Antrag stattzugeben, wenn es durch wichtige Betriebsgründe nicht verhindert wird.

Eine schwangere Frau, eine Frau oder ein Mann, die sich um ein Kind unter drei Jahren ständig kümmern, eine einsame Frau oder ein einsamer Mann, die sich um ein Kind unter 15 Jahren ständig kümmern, können eine Beschäftigung mit Überstunden nur mit ihrer Zustimmung durchführen. Die Arbeitsbereitschaft kann mit ihnen lediglich vereinbart werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet einer Mutter, die ihr Kind stillt, außer den Arbeitspausen auch noch Sonderpausen zum Stillen zu gewähren (diese werden der Arbeitszeit der Frau angerechnet und es wird für sie ein Lohnersatz in der Summe ihres durchschnittlichen Verdienstes gewährleistet).

Jugendliche Arbeitnehmer (unter 18 Jahren) können nur mit solchen Arbeiten beschäftigt werden, die ihrer physischen und geistigen Entwicklung angemessen sind, die ihre Moral nicht gefährden und es wird ihnen bei der Arbeit erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet. Einschränkungen bei der Beschäftigung von Jugendlichen:

– der Arbeitgeber darf jugendliche Arbeitnehmer keine Überstunden, Nachtstunden zuteilen und er darf diesen keine Arbeitsbereitschaft anordnen oder diese mit ihnen vereinbaren,

– der Arbeitgeber darf solche Weise der Arbeitsbelohnung nicht nutzen, die bei der Erhöhung der Arbeitsleistungen zur Bedrohung der Sicherheit und der Gesundheit von jugendlichen Arbeitnehmern führen könnte,

– jugendlicher Arbeitnehmer darf bei Mineralgewinnung oder bei Vortrieb von Tunnels und Stollen mit unterirdischen Arbeiten nicht beschäftigt werden,

– jugendlicher Arbeitnehmer darf mit solchen Arbeiten nicht beschäftigt werden, die bezüglich ihrer anatomischen, physiologischen und psychischen Besonderheiten in diesem Alter für diese unangemessen, gefährlich oder gesundheitsschädlich sind,

– der Arbeitgeber darf jugendliche Arbeitnehmer auch keine Arbeiten zuteilen, bei denen diese einer erhöhten Verletzungsgefahr ausgesetzt sind, oder bei deren Leistung diese die Sicherheit und die Gesundheit von Mitarbeitern oder anderen Personen ernsthaft gefährden könnten,

– der Arbeitgeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass ein jugendlicher Arbeitnehmer vor der Zuteilung einer anderen Arbeit oder regelmäßig nach Bedarf mindestens einmal pro Jahr von einem Arzt untersucht wird,

– über die Kündigung, die einemjugendlichen Arbeitnehmer erteilt wurde, wie auch über sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einem jugendlichen Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers muss auch sein Stellvertreter in Kenntnis gesetzt werden,

– wenn ein jugendlicher Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch Kündigung, durch sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, in der Probezeit beendet, oder wenn er sein Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung beenden sollte, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Stellungnahme seines Stellvertreters zu fordern.