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Höhe des Urlaubsanspruchs

Höhe des Urlaubsanspruchs Dem Arbeitnehmer entsteht unter den Bedingungen nach dem Arbeitsgesetzbuch ein Anspruch auf a) Jahresurlaub oder auf seinen verhältnismäßigen Teil, b) Urlaub für geleistete Arbeitstage, c) Zusatzurlaub. Jahresurlaub Arbeitnehmer, der während eines ununterbrochen andauernden Arbeitsverhältnisses seine Arbeit bei demselben Arbeitgeber mindestens 60 Tage im Kalenderjahr verrichtet hat, hat Anspruch auf Urlaub für das jeweilige Kalenderjahr, ggf. einen anteiligen

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Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen dem entsendeten Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber werden während der Entsendung teilweise durch das Rechtssystem des entsendeten Landes und teilweise auch durch die Rechtsordnung des Landes, in dem der entsendete Arbeitnehmer die Arbeit vorübergehend durchführt, geregelt. Nur ein Teil der Rechtsordnung des Landes, in dem sich der entsendete Arbeitnehmer befindet, ist für den entsendeten Arbeitnehmer

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Geltendmachung der Ansprüche der entsendeten Arbeitnehmer

Geltendmachung der Ansprüche der entsendeten Arbeitnehmer Der Gastarbeiter, der vermutet, dass seine Rechte oder rechtlich geschützten Interessen durch die Nichteinhaltung der Entsendungsbedingungen für das Gebiet der Slowakischen Republik berührt wurden, kann einen Antrag direkt oder durch die Arbeitnehmervertreter bei der jeweiligen Arbeitsaufsichtsbehörde stellen, oder er kann sich an das Gericht wenden und den Rechtsschutz fordern. Die Anklage kann beim entsprechenden

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Nützliche Links

Nützliche Links Das Ministerium für Arbeit, Sozialdienste und Familie der Slowakischen Republik ist für die Unterstützung der Beschäftigung, der Sozialfürsorge und die Funktionsfähigkeit des Rentensystems verantwortlich. Es ist eine wichtige Behörde der Staatsverwaltung im Bereich des sozial-rechtlichen Schutzes der Kinder und der Koordination der Familienpolitik. https://www.employment.gov.sk/sk/ Die Zentrale für die Arbeit, Sozialdienste und Familie (ÚPSVR) ist eine Behörde der Staatsverwaltung,

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Subunternehmerverantwortung

Subunternehmerverantwortung Das Arbeitsgesetzbuch bestimmt den Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung (Subunternehmerverantwortung) eines slowakischen Subjekts für einen ausländischen Arbeitgeber. Es handelt sich um die Pflicht der Person, die auf dem Gebiet der Slowakischen Republik (Lieferant der Dienstleistung) für die Bezahlung des fälligen Mindestlohns oder seines Teils nach dem Antrag auf die Entsendung des Arbeitnehmers der Lieferant der Dienstleistung ist, und das anstatt

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Ansprechorganisation für entsendete Arbeitnehmer

Ansprechorganisation für entsendete Arbeitnehmer Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über die Entsendung der Mitarbeiter im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen Nr. 96/71 EG fordert von einzelnen Mitgliedsstaaten gegenseitige Zusammenarbeit und Teilung der notwendigen Informationen. Zu diesem Zweck wurden die nationalen Ansprechorganisationen und Behörden, die für die Überwachung der Beschäftigungsbedingungen während der Entsendung verantwortlich sind, in allen EU-Mitgliedsstaaten

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Sozialpartner

Der Gewerkschaftsbund der Slowakischen Republik (KOZ SR) ist ein freiwilliger Verbund der Gewerkschaften und der gleichwertigen Gewerkschaftsverbände in der Slowakischen Republik, die sich mit dem Ziel der Verteidigung der Rechte und der berechtigten Interessen der Gewerkschaftsmitglieder vereinigt haben. http://kozsr.sk/ Der Arbeitgeberverband ist die bedeutendste und repräsentativste Organisation, die die Interessen ihrer Mitglieder und der Arbeitgeber in der Slowakei vertritt. https://www.ruzsr.sk/

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Sozialversicherung

Sozialversicherung Wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für die vorübergehende Arbeitsleistung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU in seinem Namen für den Zeitraum von maximal 24 Monaten entsendet wurde, kann der Arbeitgeber die Ausstellung von der A1-Bescheinigung beantragen. Die A1-Bescheinigung bestätigt, welche Rechtsvorschriften über die Sozialversicherung sich auf den Besitzer des Formulars beziehen. Nach den Regeln der Europäischen Union unterliegt

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Gleichstellung von Männern und Frauen und Diskriminierungsverbot

Gleichstellung von Männern und Frauen und Diskriminierungsverbot Frauen und Männer haben das Recht auf den gleichen Umgang, wenn es sich um die Stellung zur Beschäftigung, um die Belohnung und um den Arbeitsvorgang, um die Fachausbildung und um die Arbeitsbedingungen handelt. Den Frauen werden solche Arbeitsbedingungen sichergestellt, die diesen die Beteiligung an der Arbeit bezüglich ihrer physiologischen Voraussetzungen und bezüglich ihrer

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