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Rechtsschutz der Gastarbeiter

Der Gastarbeit, der vermutet, dass seine Rechte oder rechtlich geschützte Interessen durch die Nichteinhaltung der Entsendungsbedingungen für das Gebiet der Slowakischen Republik berührt wurden, kann:

• den Antrag direkt oder durch die Arbeitnehmervertreter bei der jeweiligen Arbeitsaufsichtsbehörde stellen, oder

• sich an das Gericht wenden und den Rechtsschutz verlangen.