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Normale Arbeitszeit:

Im Allgemeinen gilt es, dass die Arbeitszeit des Arbeitnehmers höchstens 40 Stunden pro Woche beträgt. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers einschließlich der Überstunden darf 48 Stunden nicht überschreiten. Es gibt bestimmte Ausnahmen von dieser angegebenen Regel in Zusammengang mit dem Arbeitszeitplan, der Arbeitsart, dem Alter des Arbeitnehmers.

Die Ausnahmen von der Regel sind durch den Arbeitszeitplan bedingt:
– höchstens 38 und 3/4 Stunden pro Woche, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit in allen Schichten im Zweischichtbetrieb regelmäßig durchführt,
– höchstens 37 und 1/2 Stunden pro Woche, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit in allen Schichten im Dreischichtbetrieb oder im ununterbrochenen Betrieb regelmäßig durchführt.

Die Ausnahme von der Regel ist durch die Arbeitsart bedingt:
– höchstens 33 und 1/2 Stunden pro Woche, wenn der Arbeitnehmer mit dem nachgewiesenen chemischen Karzinogen bei den Arbeitsprozessen mit dem Risiko der chemischen Karzinogenität arbeitet, oder der die Tätigkeiten durchführt, die zur Bestrahlung durch die Ionenstrahlquellen von der Kategorie A im Aufsichtsbereich des Arbeitsplatzes mit den Ionenstrahlquellen führen.

Die Ausnahme von der Regel, die durch das Alter des Arbeitnehmers bedingt ist:
– höchstens 30 Stunden pro Woche jugendlicher Arbeitnehmer unter 16 Jahren
– höchstens 37 und 1/2 Stunden pro Woche jugendlicher Arbeitnehmer über 16 Jahren.