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Lohnvergünstigung für die Überstunden

Für die Überstunden stehen dem Arbeitnehmer der erreichte Lohn und die Lohnvergünstigung mindestens in Höhe von 25 % von seinem durchschnittlichen Verdienst zu. Dem Arbeitnehmer, der Risikoarbeiten durchführt, stehen der erreichte Lohn und die Lohnvergünstigung für die Überstunden mindestens in Höhe von 35 % von seinem durchschnittlichen Verdienst zu. Wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die Ersatzurlaubszeit für die Überstunden vereinbaren, steht dem Arbeitnehmer für eine Arbeitsstunde eine Stunde der Ersatzurlaubszeit zu; in diesem Falle steht ihm keine Lohnvergünstigung zu.