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Normale Arbeitszeit

Normale Arbeitszeit: Im Allgemeinen gilt es, dass die Arbeitszeit des Arbeitnehmers höchstens 40 Stunden pro Woche beträgt. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers einschließlich der Überstunden darf 48 Stunden nicht überschreiten. Es gibt bestimmte Ausnahmen von dieser angegebenen Regel in Zusammengang mit dem Arbeitszeitplan, der Arbeitsart, dem Alter des Arbeitnehmers. Die Ausnahmen von der Regel sind durch den Arbeitszeitplan bedingt: -

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Überstunden

Überstunden Als Überstunden bezeichnet man die Arbeit, die der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers oder mit seiner Zustimmung über den Rahmen der festgelegten Wochenarbeitszeit, die sich aus dem vorbereiteten Plan der Arbeitszeit ergibt und außerhalb des Planrahmens für die Arbeitsschichten durchführen wird. Beim Arbeitnehmer mit kürzerer Arbeitszeit stellen die Überstunden die Arbeit über seine Wochenarbeitszeit dar. Diesem Arbeitnehmer können Überstunden

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Lohnvergünstigung für die Überstunden

Lohnvergünstigung für die Überstunden Für die Überstunden stehen dem Arbeitnehmer der erreichte Lohn und die Lohnvergünstigung mindestens in Höhe von 25 % von seinem durchschnittlichen Verdienst zu. Dem Arbeitnehmer, der Risikoarbeiten durchführt, stehen der erreichte Lohn und die Lohnvergünstigung für die Überstunden mindestens in Höhe von 35 % von seinem durchschnittlichen Verdienst zu. Wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die

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Mindestlohnansprüche

Mindestlohnansprüche Der Arbeitgeber, bei dem die Belohnung der Arbeitnehmer im Rahmen der Tarifverträge nicht vereinbart wird, ist verpflichtet dem Arbeitnehmer den Lohn mindestens in der Summe des Mindestlohnanspruchs für die Arbeitsbelastungsstufe des jeweiligen Arbeitsplatzes zu gewähren. Der Mindestlohn ist die Grundlage, von der die Höhe des Mindestlohnanspruchs abgeleitet wird, auf den der Arbeitnehmer bezüglich der Arbeitsbelastungsstufe, die seinem Arbeitsplatz vom

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Mindestlohn

Mindestlohn Der Mindestlohn wird durch die Verordnung der Regierung der Slowakischen Republik jeweils zum 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres festgelegt. Für das Jahr 2020 beträgt der Mindestlohn 3,333 Eur/Stunde, bzw. 580,- Eur pro Monat. Die Entwicklung des Mindestlohns in der Slowakei: Mindestlohn - Jahr Monatslohn Stundenlohn 2019 520 € 2,989 € 2018 480 € 2,759 € 2017 435 € 2,50

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Ansprechpartner

Ansprechpartner Ansprechpartner ist eine mit der Zustellung der Schriftstücke von der Arbeitsaufsichtsbehörde beauftragte Person als der dafür bestimmte Vertreter des Arbeitgebers, der Gastarbeiter beschäftigt. Der Ansprechpartner muss sich auf dem Gebiet der Slowakei während des ganzen Zeitraums der Entsendung aufhalten. Ansprechpartner können direkt auch die entsendeten Arbeitnehmer sein.

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Tarifverträge

Tarifverträge Tarifverträge sind das Ergebnis von Tarifverhandlungen. Sie regeln die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beziehungsweise zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Die Tarifverträge der höheren Stufe werden für größere Anzahl von Arbeitgebern abgeschlossen; zwischen der Organisation von Arbeitgebern - dem Verbund (einem oder mehreren) und der Gewerkschaft (einer oder mehreren). Die Tarifverträge der höheren Stufe werden für einzelne Wirtschaftsbereiche nach nationalen

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Auskünfte für die im Ausland lebenden Slowaken

Auskünfte für die im Ausland lebenden Slowaken: https://www.employment.gov.sk/files/slovensky/informacie-slovakov-pracujucich-zahranici.pdf Auskünfte für die Bürger und Unternehmer auf der Webseite des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten in der Slowakei: http://www.mzv.sk/europske-zalezitosti/brexit

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Erfassung der Arbeitszeit

Erfassung der Arbeitszeit Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Erfassung der Arbeitszeit, der Überstunden, der Nachtarbeit, des aktiven Teils und des inaktiven Teils der Arbeitsbereitschaft des Arbeitnehmers so zu führen, um den Anfang und das Ende des Zeitraums zu erfassen, in dem der Arbeitnehmer die Arbeit durchgeführt hat oder ihm die Arbeitsbereitschaft angeordnet oder diese mit ihm vereinbart wurde. Während der

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Reisekosten

Reisekosten Der Arbeitnehmer, der bei der Erbringung der Dienstleistungen in ein anderes Mitgliedsstaat entsendet wird, hat einen Anspruch auf die Reisekosten gemäß dem Gesetz Nr. 283/2002 der Gesetzessammlung     den Ersatz für nachgewiesene Reisekosten (§ 4 Abs. 1 Lit. a, § 7, § 15 des Gesetzes Nr. 283/2002 der Gesetzessammlung über Reisekosten),     den Ersatz für nachgewiesene Reisekosten

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